Gutachten in Sorgerechtsangelegenheiten
Seit 2004 erstelle ich Gutachten für Familiengerichte gemäß § 1634, § 1671, §§ 1666 und 1666 a in NRW und bilde aus. Meine wichtigsten Arbeitsprämissen hierbei sind:
Ich ...
- arbeite unparteiisch und unabhängig
- sorge für Klarheit und Deutlichkeit in meiner Rolle
- ergründe die Interessen aller beteiligten Personen und decke diese Interessen auf
- unterscheide, was dem Wohl des Kindes und was dem Wohl der Kindeseltern und anderer beteiligter Personen dient
- weiß um die Loyalitätskonflikte von Kindern und berücksichtige diese
- vermeide unnötige und schädliche Zeitverluste
- schaffe und beende gelungene und professionelle Arbeitsbeziehungen zum Kind, zu den Kindeseltern und dem Helfersystem, ohne mit anderen in Konkurrenz zu treten
- erarbeite umsetzbare Empfehlungen für das gerichtliche Verfahren
- dokumentiere und bringe Interventionen ein
- erwecke keine falschen Hoffnungen
- arbeite wissenschaftlich
- bilde mich weiter und nehme Supervision in Anspruch
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