Zulassungsvoraussetzungen
Die Weiterbildung ist für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie mit zweijähriger Berufserfahrung und / oder therapeutischer Zusatzausbildung konzipiert.
Gutachter in Familienrechtsverfahren sind unabhängig. Sie werden von Richtern fallweise beauftragt. Bezüglich der Grundqualifikation bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen. Die Aussagekraft Ihrer Akquisition entscheidet, ob der Richter Sie für vertrauenswürdig und professionell erachtet.
Psychologen und Nicht-Psychologen erhalten das gleiche Honorar - 85,00 Euro die Stunde. Fahrtzeiten werden selbstverständlich in voller Höhe erstattet. Für die Erstellung eines Gutachtens benötigen Sie 45 bis 80 Stunden.
Rechtliche Grundlage für Nicht-Psychologen
Grundsätzlich dürfen auch Nicht-Psychologen Gutachten erstellen, da Richter frei in Ihrer Entscheidung sind, welchen Gutachter / Sachverständigen sie wählen. In vielen (kritischen) Fällen können Pädagogen so gut wie Psychologen Gutachten erstellen, da pädagogische und soziale Aspekte zu beurteilen sind.
Hinzu kommt, dass Pädagogen und Psychotherapeuten / Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel eine ganzheitliche Sicht haben und Netzwerkarbeit praktizieren. Kenntnisse in der Netzwerkarbeit erleichtern es umsetzbare Empfehlungen auszusprechen.
Richter handeln umsichtig und verantwortungsvoll, wenn sie Pädagogen und Therapeuten hinzuziehen bei Fragen des Umgangs- und Sorgerechts, sowie bei Fragen, die den Entzug der elterlichen Sorge behandeln.