Konzept der Weiterbildung

Konzept der Weiterbildung ist es, Theorie, also  wissenschaftliche Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Referenten mit dem theoretischen und praktischen Wissen der Teilnehmer effizient zu verknüpfen.

Dies erfolgt auf verschiedenen Ebenen: Durch Wissensvermittlung, durch Lernen, durch Trainingseinheiten und durch Schaffung einer guten Arbeitsatmosphäre. Voraussetzung hierfür ist auf Seiten der Teilnehmer Wissensbegierde, Offenheit, Interesse und die Bereitschaft sich auf die Weiterbildung einzulassen. Grundlage der Weiterbildung sind Referate, Diskussionen, Rollenspiele, Arbeit in Kleingruppen und Arbeitsaufträge für Intervisionsgruppenarbeit.

Tätigkeitsprofil von Sachverständigen in familienrechtlichen Gerichtsverfahren

Die Seminare gehen entweder von einer realen oder fiktiven gerichtlichen Fragestellung (z.B.: Was dient dem Kindeswohl?) aus. Im Seminar und in Intervisionsgruppen werden Art, Umfang und Intensität der explorativen gutachterlichen Tätigkeit erarbeitet und die Fragestellung ganz oder teilweise beantwortet. Zur Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung werden verschiedene Kriterien herangezogen.

In der Regel erwartet der Richter Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

  • Ressourcen der Eltern
  • Defizite der Eltern
  • Interaktionsmuster der Eltern
  • Interaktionsmuster des Kindes
  • Entwicklungsstand und Wünsche des Kindes
  • Bindung der Kinder an die Eltern
  • Erziehungsstrategien der Eltern
  • Elterlicher Umgang mit Krisen
  • Betrachtung der Ursachen und der Entwicklung des Konfliktes
  • Offenlegung der Beweggründe der am Prozess beteiligten Personen
  • Kindeswohlgefährdung
  • Empfehlungen, was dem Kindeswohl dient und wie es bestmöglich geschützt und gewahrt werden kann

Ziel der Weiterbildung

Ziel der Weiterbildung ist es

  • diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Heilpraktiker für Psychotherapie mit zweijähriger Berufserfahrung und / oder therapeutischer Zusatzausbildung zum Sachverständigen bzw. zur Gutachter gemäß §1634, 1671 und §§ 1666, 1666a zu qualifizieren.
  • rechtliche, pädagogische und psychologische Kenntnisse aufzufrischen oder zu erneuern.
  • ein Selbstverständnis als Sachverständiger zu finden und zu definieren.
  • nach Beendigung der Weiterbildung den individuellen Kenntnisstand zu zertifizieren.

Bereits während der Weiterbildung können Sie Gutachten akquirieren und diese in die Weiterbildung einbringen. Auch während der Weiterbildung können Sie die Gutachten in voller Höhe ( 3500,00 bis 7000,00 Euro pro Gutachten) abrechnen.

Arbeitsprämissen

Seit 2004 erstelle ich Gutachten für Familiengerichte gemäß § 1634, § 1671, §§ 1666 und 1666 a in NRW. Auf Grund der hohen Nachfrage bilde ich seit 2006 Dipl.-Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Heilpädagogen zum Sachverständigen aus. Nun zu meinen Arbeitsprämissen:

Die gutachterliche Arbeit zeichnet sich aus durch...

  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
  • Transparenz der Arbeitsweise 
  • das Bemühen, die Interessen aller am Prozess beteiligten Personen aufzudecken
  • Aufdeckung kindlicher Loyalitätskonflikte
  • zügiges Arbeiten
  • Aufbau und Beendigung professioneller Arbeitsbeziehungen
  • Erarbeitung umsetzbarer Empfehlungen für das gerichtliche Verfahren
  • Wissenschaftlichkeit, fundierte Dokumentation und gezielte Intervention.

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Ute Herrmann - Hypnose Therapie

Ute Herrmann
Telefon: 0209 14971557
E-Mail:

info(_AT_)btg-und-hypnose.de

Dipl.-Sozialpädagogin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, psychologische Beraterin, Sozialtherapie (zertifiziert), Verhaltenstherapie (REVT / DIREKT).

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